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Online-Terminbuchung

Beim Amtsgericht Lippstadt können Sie ab sofort online Termine für die Kirchenaustrittserklärung buchen. Bitte klicken Sie hierzu auf den Menüpunkt "Terminbuchung" oben. Sie können auch weiterhin ohne Termin zu unseren Sprechzeiten den Kirchenaustritt erklären, müssen sich dann aber auf eventuelle Wartezeiten einrichten. Für Rückfragen zur Online-Terminbuchung können Sie sich gerne an die zuständige Abteilung unter 02941/986-908 wenden

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Warnung!!

!!! Warnung !!! In der Vergangenheit ist es an diesem und auch anderen Gerichten zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde missbräuchlich der Name oder die Emailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollziehern) oder die Telefonnummer des Amtsge­richts verwendet. Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefoni­schen Angaben angeblicher Mit­arbeiter zu vergewissern. Die bei dem Amtsge­richt Lippstadt tätigen Gerichtsvollzie­her und sonstigen Mitarbeitenden werden niemanden per Telefon auffordern, angebliche Forderun­gen durch Überwei­sung auf ein Bankkonto zu begleichen! Auch werden hier keine Geldscheine auf Echtheit überprüft. Sollten Sie zum Amtsgericht oder auf den Parkplatz des Gerichts bestellt werden, um Geld zwecks Überprüfung o.ä. übergeben zu wollen, melden Sie sich bitte immer an der Pforte, um den Sachverhalt zu klären.

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Kein Online-Kirchenaustritt möglich

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Hierzu weist das Amtsgericht Lippstadt auf Folgendes hin: Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form Weiter wird derzeit im Internet ein Service angeboten, der es ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des angebotenen Services nicht von der Zahlung der Gerichtsgebühr und von der Erklärung vor dem zuständigem Gericht oder einer Notarin/einem Notar entbindet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.

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Lippstadt

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    59555 Lippstadt

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    Fax: 02941 986-902
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