Ein Angebot zur alternativen Streitbeilegung in Zivil-und Familiensachen

Bereits seit dem Jahr 2005 wird beim Landgericht Paderborn und den Amtsgerichten des Bezirks in zahlreichen Zivilverfahren richterliche Mediation praktiziert.

Am 22.07.2012 ist das "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung" (BGBl. I S. 1577) in Kraft getreten.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird im Landgerichtsbezirk Paderborn seit dem 01.01.2013 Mediation als Methode der Konfliktbeilegung im Rahmen einer Güteverhandlung  durch den Güterichter angeboten, nachdem ein streitiges Verfahren beim Gericht anhängig ist. Voraussetzung ist die Zustimmung der beteiligten Parteien.

Der Güterichter, der in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist, kann alle Maßnahmen der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Dabei soll von den Parteien eine interessenorientierte Lösung des Rechtsstreits unter Mithilfe des Güterichters entwickelt werden.

Bei einer Einigung kann der Güterichter einen Vergleich protokollieren. Ansonsten wird das Verfahren bei dem streitentscheidenden Richter fortgesetzt.

 

Ansprechpartner:

Richterin am Amtsgericht Schulte-Runge

 

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