Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.
Die Bediensteten haben gleitende Arbeitszeit.
Sofern Sie keinen Termin vereinbart haben, gelten folgende Sprechzeiten:
Wochentag |
vormittags |
nachmittags |
---|---|---|
Montag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Mittwoch | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 15.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Außerhalb der Sprechzeiten ist das Gebäude nur für folgenden Personenkreis zugänglich:
- Beteiligte und Besucher von Gerichtsverhandlungen §§ 169, 172 GVG
- Personen, die einen Termin vereinbart haben
- Beteiligte in Haftsachen
- Rechtsanwälte und Notare
- Personen, die beantragen wollen:
- eine Einstweilige Verfügung oder einen Arrest
- eine Einstweilige Anordnung ( F-Sachen)
- eine Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
- eine Besuchserlaubnis in Haftsachen
- Anträge in sonstigen Eilfällen
Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle ist während der regulären Sprechzeiten geöffnet.