Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Lippstadt auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form
Weiter wird derzeit im Internet ein Service angeboten, der es ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des angebotenen Services nicht von der Zahlung der Gerichtsgebühr und von der Erklärung vor dem zuständigem Gericht oder einer Notarin/einem Notar entbindet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.