Schiedspersonen für Geseke

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Rehkemper, MichaelHermannstraße 9 b
59590 Geseke
E-Mail: michaelrehkemper@yahoo.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Geseke I
Kernstadt
1.Vertretung:
Marx, Klaus-Dieter
Theodor-Schenk-Straße 9
59590 Geseke-Störmede
E-Mail: marx@heimhaus.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Marx, Klaus-DieterTheodor-Schenk-Straße 9
59590 Geseke-Störmede
E-Mail: marx@heimhaus.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Geseke II
Stadtbezirke: Eringerfeld, Störmede, Langeneicke, Ermsinghausen, Ehringhausen, Mönninghausen, Bönninghausen
1.Vertretung:
Rehkemper, Michael
Hermannstraße 9 b
59590 Geseke
E-Mail: michaelrehkemper@yahoo.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Geseke
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Geseke
Martinsgasse 2, 59590 Geseke
Tel.-Nr.: 02942 500-0 , Telefax: 02942 500-52
E-Mail: post@geseke.de

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Weitere Informationen

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