Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

 

Die Bediensteten haben gleitende Arbeitszeit.

Sofern Sie keinen Termin vereinbart haben, gelten folgende Sprechzeiten:

 

Wochentag
vormittags
nachmittags
Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr keine Sprechzeiten
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr keine Sprechzeiten
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr keine Sprechzeiten
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr keine Sprechzeiten

 

Außerhalb der Sprechzeiten ist das Gebäude nur für folgenden Personenkreis zugänglich:

- Beteiligte und Besucher von Gerichtsverhandlungen §§ 169, 172 GVG

- Personen, die einen Termin vereinbart haben

- Beteiligte in Haftsachen

- Rechtsanwälte und Notare

- Personen, die beantragen wollen:

   - eine Einstweilige Verfügung oder einen Arrest

   - eine Einstweilige Anordnung ( F-Sachen)

  - eine Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

  - eine Besuchserlaubnis in Haftsachen

  - Anträge in sonstigen Eilfällen

 

Gerichtszahlstelle

Die Gerichtszahlstelle ist während der regulären Sprechzeiten geöffnet.