Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind für die Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden zuständig. Sie führen Einlasskontrollen durch und sorgen - wenn notwendig - für den sicheren Ablauf der Verhandlungen. Weiterhin bewachen sie Gefangene im Gerichtsgebäude und sind für die Vorführung der Gefangenen zu den Terminen und Sitzungen zuständig.
Nicht zuletzt übernehmen die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister den behördeninternen Post- und Aktentransport.